Unterrichtsbedingungen

Unterricht: Der Unterricht findet in öffentlichen Schulen und in privat angemieteten Musikstudios in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig, Bad Breisig und Niederzissen statt. Die Unterrichtsform gestaltet sich je nach Vereinbarung als Gruppen- oder Einzelunterricht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenstärke ist ausgeschlossen. Bei Veränderung der Gruppenstärke oder Unterrichtsform wird die Gebühr entsprechend der Gebührensatzung im Folgemonat angepasst.

Ferien: Während der in Rheinland-Pfalz geltenden Schulferien und Feiertage findet kein Unterricht statt. Dies gilt ebenso für die beweglichen Ferientage der einzelnen Schulen.

Anmeldung: Eine Anmeldung zum Musikunterricht kann jederzeit erfolgen, wobei der Unterrichtsbeginn von freien Plätzen abhängig ist.

Unterrichtsausfall, Versäumnisse: Der Unterricht wird bei Verhinderung der Lehrkraft nachgeholt oder vertreten bzw. über die Gebühr verrechnet. Bei Krankheit der Lehrkraft fällt der Unterricht höchstens 2 mal im Halbjahr ersatzlos aus. Bei Krankheit des Schülers besteht kein Anspruch auf Unterrichtnachholung. Bei längeren Erkrankungen wird die Gebühr gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstattet. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Dies gilt auch im Falle heftiger Erkältungskrankheit.

Gebühren, Zahlungsweise: Es gelten die jeweils aktuellen Gebühren. Die Unterrichtsgebühren werden jeweils zum Ende des Vormonats durch Lastschrifteinzug abgebucht. Hierzu ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Zahlungsverzug ist die Lehrkraft berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Gebühren bis zum Ende der regulären 6-monatigen Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen.

Ermäßigung: Für Geschwisterkinder ab dem 2. Kind ermäßigt sich die Gebühr um jeweils € 10,00 monatlich. Dies gilt nicht für die Angebote MGA, MFA und ProbierX4, da es sich bei diesen Kursen um einen speziellen Projektunterricht handelt. In besonderen Härtefällen ist auf Anfrage eine Sozialermäßigung möglich.

Vertragslaufzeit, Probezeit: Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert er sich um jeweils 6 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Frist berechnet sich nach dem Datum des Unterrichtsbeginns auf dem Anmeldeformular. Die Probezeit dauert 3 Monate ab Unterrichtsbeginn. Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Parteien schriftlich 2 Wochen vor dem Ende der Probezeit gekündigt werden. Für die Fächer MGA, MRF und ProbierX4 ist keine gesonderte Kündigung zum jeweiligen Ende des Kurses nötig.

Haftung: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht keine Haftung.

Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Verträge werden nur mit der jeweils gewählten, zuständigen Lehrkraft abgeschlossen und erfüllt.